PKV erstattet Honorarvereinbarung nicht — die Tarif-Frage
Die PKV verweigert die Erstattung einer Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ? Warum es auf den Tarifwortlaut ankommt — und wie Sie richtig widersprechen.
Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt
So klingt es im Schreiben
„Honorare oberhalb des 3,5-fachen Satzes sind tariflich nicht erstattungsfähig.“
„Abweichende Vereinbarungen nach § 2 GOZ erstatten wir nicht.“
Was dahintersteckt
Eine vor der Behandlung individuell getroffene, formwirksame Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ ist zivilrechtlich wirksam. Ob die PKV erstatten muss, hängt vom Tarif ab: Verspricht der Tarif Erstattung „nach GOZ“ ohne ausdrückliche Begrenzung auf den Höchstsatz, ist auch das nach § 2 GOZ vereinbarte Honorar eine Aufwendung nach der GOZ. Pauschale Ablehnungen ohne Tarifbezug sind angreifbar.
Die Gegenargumente
- Die Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1, 2 GOZ ist Teil des GOZ-Systems selbst — eine Vergütung „nach der GOZ“ umfasst auch die in der GOZ vorgesehene abweichende Vereinbarung.
- Maßgeblich ist der konkrete Tarifwortlaut (AVB/Tarifbedingungen). Die Versicherung möge die Klausel benennen, aus der sich eine Begrenzung auf den 3,5-fachen Satz ergibt.
- Formalien der Vereinbarung (Schriftform, vor Erbringung, Hinweis auf ggf. fehlende volle Erstattung) sind erfüllt und dokumentiert — die zivilrechtliche Wirksamkeit gegenüber dem Patienten steht damit außer Frage.
- Bei Beihilfe: Angemessenheitsgrenzen der Beihilfevorschriften sind von der PKV-Erstattung zu unterscheiden; die Restkostenversicherung kann nicht automatisch die Beihilfemaßstäbe übernehmen.
Erfolgsaussicht
mittelmittel — stark tarifabhängig; gut, wenn der Tarif keine ausdrückliche Höchstsatz-Begrenzung enthält
Fristen & Grundregeln
Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat
Das können Sie jetzt tun
- Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
- Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
- Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!
Sie wollen nicht selbst formulieren?
Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.
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