Zielleistungsprinzip: Der Lieblings-Paragraf der Kürzer
Die PKV erklärt Ihre Leistung zum Bestandteil einer anderen? Warum die Leistungslegende entscheidet — nicht die Gleichzeitigkeit.
Stand: Juli 2026 · Fachliche Leitung: Dr. med. dent. M.Sc. Sandro Strößner, Zahnarzt
So klingt es im Schreiben
„Die Leistung ist methodisch notwendiger Bestandteil der Hauptleistung und nicht gesondert berechnungsfähig.“
„Es liegt eine unzulässige Doppelberechnung vor.“
Was dahintersteckt
Nach § 4 Abs. 2 GOZ kann eine Leistung nicht berechnet werden, wenn sie methodisch notwendiger Bestandteil einer anderen berechneten Leistung ist. Entscheidend ist die Leistungslegende der Zielleistung: Nur was nach der Beschreibung der Zielleistung deren notwendiger methodischer Bestandteil ist, ist abgegolten. Eigenständige Leistungen mit eigener Indikation und eigenem Aufwand (z. B. gesonderte operative Zugänge, zusätzliche Maßnahmen mit eigenem Leistungsziel) bleiben berechnungsfähig.
Die Gegenargumente
- Die gestrichene Leistung hat ein eigenes Leistungsziel und einen eigenen, in der Legende der Zielleistung nicht enthaltenen Leistungsinhalt — im Einzelnen anhand der Leistungslegenden dargelegt.
- „Im zeitlichen Zusammenhang erbracht“ ist nicht gleichbedeutend mit „methodisch notwendiger Bestandteil“; die Versicherung verwechselt Gleichzeitigkeit mit Unselbstständigkeit.
- Die konkrete OP-/Behandlungsdokumentation weist die Leistungen als abgrenzbare Schritte mit jeweils eigenem Aufwand aus.
Erfolgsaussicht
hochmittel bis hoch — legendenbasierte Argumentation überzeugt häufig
Fristen & Grundregeln
Rechnung fristgerecht (unter Vorbehalt) zahlen · Anspruch schriftlich anmelden — § 15 VVG hemmt die Verjährung · 3 Jahre Zeit (§§ 195, 199 BGB) · Beihilfe: Widerspruch binnen 1 Monat
Das können Sie jetzt tun
- Kürzungsgrund identifizieren. Prüfen Sie das Schreiben gegen die Formulierungen oben — Versicherer arbeiten mit Textbausteinen.
- Ihre Zahnarztpraxis einbinden. Die stärksten Argumente sind fachlich: Bitten Sie Ihre Praxis um eine kurze Stellungnahme zur Abrechnung. (Praxen erstellen diese mit dem Erstattungskämpfer in zwei Minuten.)
- Schriftlich widersprechen. Erstattung ausdrücklich weiter geltend machen, normbezogene Begründung der Kürzung anfordern, Stellungnahme beilegen, Frist von drei Wochen setzen. Bei Beihilfe: Widerspruchsfrist von einem Monat beachten!
Sie wollen nicht selbst formulieren?
Der Erstattungskämpfer analysiert Ihr Kürzungsschreiben und erstellt den fachlich fundierten Konter — entwickelt von einem Zahnarzt. Für Praxen heute, für Versicherte in Kürze.
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